Lebensversicherung kündigen? Besser verkaufen!
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Wer eine Lebensversicherung abschließt, egal ob klassische Kapitallebensversicherung oder fondsgebundene Lebensversicherung, bindet sich in der Regel sehr langfristig an den Vertrag. Können Raten nicht mehr aufgebracht werden oder wird das Kapital dringend für andere Zwecke benötigt, bleibt grundsätzlich nur die Kündigung oder Beitragsfreistellung.
Ein vorzeitiger Ausstieg aus einem Lebensversicherungsvertrag kommt den Versicherten jedoch meist teuer zu stehen. Die Rückkaufswerte liegen in der Regel deutlich unter dem bisher geleisteten Beitrag. Je jünger der Vertrag, desto niedriger in der Regel der Rückkaufswert.
Eine interessante Alternative zur Kündigung ist der Verkauf der Police an Policenhändler.
Lebensversicherung Verkauf – So funktioniert es
Anstatt den eigenen Vertrag einfach zu kündigen und somit mit dem meist sehr unvorteilhaften Rückkaufswert abgespeist zu werden, können Versicherte ihre Lebensversicherung verkaufen. Der Vertrag wird einfach und unkompliziert an einen Policenkäufer, sprich ein in diesem Bereich tätiges Unternhmen verkauft. Beispielsweise an die cash.life AG, welche Verbrauchern bereits seit 1999 den Verkauf von Lebensversicherungsverträgen ermöglicht.
Der Policenverkäufer führt den Vertrag weiter und profitiert in der Regel vor allem vom Bonus (Überschüssen) bei Laufzeitende. Da der Vertrag nicht erlischt, bieten Ankäufer wie die cash.life zusätzlich den Fortbestand des Todesfallschutzes an.
Der Verkauf einer Lebensversicherung hat gegenüber einer Kündigung einige Vorteile:
- bist zu 15 % höherer Verkaufspreis als der Rückkaufswert
- steuerlich attraktiver Kündigung, da in der Regel keine Nachversteuerung bei Verkauf
- bei Kündigung fällt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine zusätzliche steuerliche Belastung an
- der Todesfallschutz geht nicht zwingend verloren
Allerdings gelten für den Lebensversicherungsverkauf auch einige Voraussetzungen:
- je nach Anbieter mind. 5000 Euro Rückkaufswert (oder mehr)
- in der Regel keine Direktversicherungen (Verkauf gesetzlich untersagt)
- nur selten Verträge mit mehr als 15-20 Jahren Restlaufzeit
Was es beim Verkauf zu beachten gilt
Grundsätzlich sind die Versicherer nicht verpflichtet einem Policenverkauf zuzustimmen. Sie können den Verkauf aber auch nicht verhindern. Verweigert der Versicherer die Zustimmung, müssen Käufer und Verkäufer eine Abtretung vereinbaren. Alle aus dem Vertrag resultierenden Rechte des Versicherten gehen dann damit auf den Policenkäufer über.
Die Lebensversicherung verkaufen, da ist aus steuerlicher Sicht häufig günstiger als zu kündigen. Allerdings gilt auch hier, dass im Einzelfall geprüft werden sollte. Holen Sie sich ruhig einen auf Ihre Situation zugeschnittenen Rat vom Steuerberater.
Auch wenn der Verkauf von Lebensversicherungen grundsätzlich aus steuerlicher Sicht attraktiver und in Bezug auf die Höhe des Erlöses in der Regel großzügiger ist als die Kündigung: Verkaufen oder kündigen ist längst nicht in allen Fällen kurzfristigen Kapitalbedarfs notwendig, nachfolgend zeigen wir Ihnen einige Alternativen.
Alternativen zur Kündigung und Verkauf von Policen
Ein vorzeitiger Ausstieg aus einer Lebensversicherung ist grundsätzlich ein teurer Spaß für den Versicherten. Dennoch gibt es zahlreiche ernste Gründe dafür. Doch nicht jeder Umstand erzwingt gleich eine Vertragskündigung oder einen Verkauf.
Können Sie beispielsweise zeitlich befristet die monatlichen Beiträge nicht mehr aufbringen, sollte grundsätzlich erstmal eine Beitragsfreistellung erwogen werden. Die Regelungen dazu fallen im Detail von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich aus. Bei den meisten Produkten ist jedoch eine Freistellung über 12 Monate kein Problem.
Ein häufiges Problem ergibt sich nach einigen Beitragsjahren meist auch durch eine im Vertrag enthaltene Dynamik. Viele Sparer unterschätzen die durch eine hohe Dynamik sehr schnell steigenden monatlichen Beiträge. Wird dem Versicherten der monatliche Beitrag auf Grund der Dynamik zu hoch, sollte er der Erhöhung der Beiträge widersprechen. In der Regel geht das unkompliziert und formlos auf schriftlichem Weg. Häufig fällt die Dynamik sogar automatisch raus, wenn man 2-3 Jahre in Folge widersprochen hat.
Benötigen Sie allerdings kurzfristig und nur vorrübergehend Geld, können Sie Ihre Lebensversicherung beleihen. In diesem Fall spricht man von einem sogenannten Policendarlehen.
Dieses gewährt der Versicherer meist bis maximal in Höhe des aktuellen Rückkaufswertes. Allerdings sind die für das Darlehen zu zahlenden Zinsen normalerweise deutlich höher, als die Verzinsung der Police. Sprich eine Beleihung macht nur für einen überschaubaren Zeitraum Sinn.
Alternativ bieten natürlich auch wieder spezielle Dienstleister Policendarlehen an, so beispielsweise auch die cash.life AG. Da diese Unternehmen in Konkurrenz zu den Versicherern stehen, offerieren Sie den Kunden oftmals deutlich attraktivere Konditionen.