Risikolebensversicherung – die Fakten auf einen Blick
Die Risikolebensversicherung ist grundsätzlich ein eher einfaches und verständliches Versicherungsprodukt. Die Tarife sind zudem meist verhältnismässig günstig.
Da gerade die Hinterbliebenenversorgung jedoch ein Thema ist, bei dem auch die kleinsten Fallstricke nach Möglichkeit vermieden werden sollten, möchten wir Ihnen dennoch nachfolgend die wichtigsten Fakten zur Risikolebensversicherung kurz und übersichtlich darstellen:
Die Risikolebensversicherung und warum sie gebraucht wird
Die Risikolebensversicherung dient der Absicherung der Hinterblieben im Todesfall des Versicherungsnehmers. Zur Leistung kommt es ausschließlich bei Eintritt des versicherten Ereignisses, eine Ablaufleistung bei Vertragsende gibt es beim normalen Tarif nicht. Die Risikolebensversicherung eignet sich daher insbesondere zur Absicherung von Krediten und zur Hinterbliebenenversorgung.
Welche Versicherungssume sinnvoll ist
Der Leistungsumfang hängt vom abzusichernden Risiko ab. Wird beispielsweise ein Darlehen abgesichert, sollte die Versicherungssumme logischerweise auch der Darlehenssumme entsprechen.
Gilt es jedoch der Absicherung der Familie eines Alleinverdieners, ist eine Todesfallsumme von etwa knapp 5 Jahresnettogehältern sinnvoll. Natürlich ist auch das abhängig von der Höhe eventueller weiterer Rücklagen, der Leistungsumfang sollte allerdings 2 Jahresnettogehälter grundsätzlich nicht unterschreiten.
Grundsätzlich zwei verschiedene Tarifvarianten
Die Risikolebensversicherung ist grundsätzlich erhältlich mit:
- konstanter Todesfallsumme
- fallender Todesfallsumme
Letztere Variante ist in der Regel deutlich günstiger und daher beispielsweise bei der Absicherung von Krediten geeignet.
Sind die Beiträge nach Laufzeitende verloren?
Ja, im Regelfall schon. Die Beiträge zur Risikolebensversicherung decken in erster Linie die Risikoprämien und die Kosten des Versicherers (Vertriebs- und Verwaltungskosten). Es gibt darüber hinaus aber auch Tarife, die Überschüsse beispielsweise in Fonds investieren. Hierbei handelt es sich zwar in der Regel nur um sehr kleine Beträge, die sich aber über eine längere Laufzeit aufsummieren können. Ein Wesentlicher Vorteil: Leistungen aus einer Risikolebensversicherung sind grundsätzlich steuerfrei.
Wie Überschüsse entstehen
Überschüsse entstehen bei der RLV vor allem dann, wenn die Verwaltungskosten geringer ausfielen als ursprünglich geplant. Überschüsse im Sinne höheren Anlageerfolgs wie bei der Kapitallebensversicherung gibt es grundsätzlich nicht.
Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung
Wer zusätzlich auch das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern möchte, kann eine BU in der Regel als Zusatzversicherung abschließen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit wird dann eine vorab vereinbarte Rente gezahlt.
Steuerliche Behandlung der Beiträge und Leistungen
Beiträge zur Risikolebensversicherung können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden. Leistungen einer RLV sind grundsätzlich steuerfrei.