Fondsgebundene Lebensversicherung – Eine Mogelpackung?

Fondsgebundene Lebensversicherung

Fondsgebundene
Lebensversicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist eine speziellen Form der Kapitallebensversicherung. Gegenüber letzterer unterscheidet sie sich im Wesentlichen dadurch, dass die Beiträge des Versicherten in Fonds investiert werden.

Grundsätzlich steht aber die Absicherung des Todesfalls im Hintergrund, es handelt sich eher um eine steuerbegünstigte Kapitalanlage. Für die steuerliche Anerkennung der Police muss die Todesfallsumme nur weningstens 60 % der über die gesamte Laufzeit einzuzahlenden Beiträge betragen. Soll heißen, bei 20 Jahren Laufzeit und 100 Euro monatlicher Sparrate, müssten theoretisch nur 24.000 Euro Todesfallsumme garantiert werden.

Dieser Betrag aus dem obigen Beispiel ist für eine effiziente Hinterbliebenenversorgung viel zu gering. In Bezug auf den Todesfallschutz werden die meisten fondsgebundenen Lebensversicherungen ihrem Namen nicht gerecht. Betrachten wir daher den Aspekt der Kapitalanlage etwas näher.

Fondsgebundene Lebensversicherung als sichere Kapitalanlage?

Wie bereits angedeutet, investiert die Fondspolice in Investmentfonds. Die Wertentwicklung der eingezahlten Beiträge lässt sich daher nur schwer abschätzen. Im Gegensatz zur klassischen Kapitallebensversicherung wird bei der fondsgebundenen Variante daher meist auch keine bestimmte Ablaufleistung garantiert. Sprich auch keine Mindestverzinsung und keine Kapitalgarantie.

Das heißt, im Gegensatz zur klassischen Variante, geht das volle Risiko von der Versicherungsgesellschaft auf den Versicherungsnehmer über und somit einer der wesentlichsten Vorteile einer kapitalbildenden Lebensversicherung von dannen. Theoretisch ist also auch ein Komplettverlust der eingezahlten Beiträge möglich.

Die Rendite einer fondsgebundenen Lebensversicherung kann also sowohl deutlich höher, als eben auch deutlich niedriger als bei einer klassischen Kapitallebensversicherung ausfallen.

Ausnahmen bestätigen die Regel heißt es, so auch bei der fondsgebundenen Lebensversicherung: Es gibt grundsätzlich auch Produkte, die in sogenannte Garantiefonds investieren und daher bestimmte Ablaufleistungen schon bei Vertragsabschluss garantieren können. Das Problem dieser Produkte ist aber, dass um die Kapitalgarantie zu gewähren, nur ein recht kleiner Teil der Beiträge tatsächlich in Fonds fließt. Zudem zumeist in sehr konservative Produkte mit geringen Renditeerwartungen.

Für die private Altersvorsorge ist das Produkt Fondspolice daher grundsätzlich ungeeignet, schließlich droht eine Versorgungslücke, entwickeln sich die Börsen nicht wie gewünscht. Bleibt der Blick auf die steuerlichen Vergünstigungen, um die weitere generelle Eignung als Kapitalanlage beurteilen zu können.

Steuerliche Vorteile der fondsgebundenen Lebensversicherung

Spätestens seit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 werden Fondspolicen wieder als Steuersparinstrumente verkauft. Der Grund liegt darin, dass bei mindestens zwölfjähriger Laufzeit und Auszahlung nicht vor 60 immerhin nur 50 % der Erträge (Renditen) versteuert werden Müssen.

Bei einem klassischen Fondssparplan hingegen langt die Abgeltungssteuer bei Verkauf voll zu. Die gesamte Differenz aus Kaufkurs und Verkaufskurs wird zu 25 % zuzüglich Soli und eventuell Kirchensteuer besteuert (vorausgesetzt ihr persönlicher Steuersatz fällt nicht niedriger aus).

Ein weiteres Problem besteht darin, dass Anleger auch Ausschüttungen während der Laufzeit versteuern müssen. Das geschieht bei der fondsgebundenen Lebensversicherung nicht, diese investiert alle Zuflüsse normalerweise direkt wieder in Fondsanteile. Genauso schlägt die Abgeltungssteuer zu, wenn Sie als Anleger Ihre privaten Fonds bis zum Rentenalter mehrfach tauschen. Bei jedem Verkauf wird Abgeltungssteuer fällig. Auch dieser Einschränkung unterliegt die Fondspolice nicht. Hier findet eine Besteuerung generell erst mit Auszahlung statt.

Rein steuerlich gesehen, ergibt sich de facto ein Vorteil gegenüber einem reinen Fondssparplan. Die fondsgebundene Lebensversicherung ist zudem ein verhältnismäßig transparentes und flexibles Versicherungsprodukt. So kann bei den meisten Produkte problemlos zwischen verschiedenen Fonds gewechselt werden (switching oder shifting). Im Gegensatz zur klassischen Kapitallebensversicherung kann die Fondspolice normalerweise jederzeit zum Kurswert der Fondsanteile verkauft werden, nicht zum Rückkaufswert. Eine Ausnahme stellt beispielsweise die Englische Lebensversicherung dar. Ein Verlust ist trotzdem (und nicht nur durch Kursschwankungen bedingt) möglich, da der Kostenanteil automatisch von den Beiträgen abgezogen wird. Speziell die Kosten gilt es genauer unter die Lupe zu nehmen.

Abschlusskosten und Verwaltungsgebühren

Der einzige wesentliche Vorteil einer Fondspolice gegenüber einem Fondssparplan ist die bevorzugte steuerliche Behandlung. Daher ist dieses Argument meist auch das Hauptargument für den Verkäufer, beziehungsweise Makler.

Das Argument steht allerdings auf schwachen Beinen. Das rührt daher, weil die fondsgebundene Lebensversicherung eine der teuersten Policen überhaupt ist. Folgende Kosten fallen an:

  • Abschlusskosten oder Ausgabeaufschläge für Fonds
  • Fixe Verwaltungskosten seitens der Versicherer
  • zusätzlich Verwaltungskosten der jeweiligen Fonds

Je nach Produkt fallen zwischen 6 und 12 % Abschlusskosten und noch einmal etwa 5-8 % fixe Verwaltungskosten. Die prozentuale Angabe bezieht sich auf die Vertragssumme. Wenn Sie beispielsweise eine Police über 20 Jahre abschließen und mit monatlich 100 Euro besparen, beträgt die eigentliche Vertragssumme 24.000 Euro. Hiervon werden dann beispielsweise 10 % abgezogen, sprich 2.400 Euro. Diese 2.400 zahlen Sie aus Ihren ersten Beiträgen im Laufe der ersten Jahre der Laufzeit.

Wenn Sie diesen Beispielvertrag nach 2 Jahren kündigen wollen, haben Sie praktisch noch nicht einen Cent gespart, nur die Kosten für den Vertrag beglichen.

Eine fondsgebundene Lebensversicherung kann also ohnehin nur rentieren, wenn der Versicherte auch wirklich die gesamte Laufzeit durchhält. Einen Vorteil, wie beispielsweise eine Kapitalgarantie gibt es für die hohen Kosten allerdings nicht.

Die unvorteilhafte und teure Kostenstruktur frisst den steuerlichen Vorteil gegenüber klassischen Fondssparplänen in nahezu allen denkbaren Fällen auf.

Fazit und Alternativen zur Fondspolice

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist grundsätzlich flexibler und transparenter als die klassische Kapitallebensversicherung, genießt abgesehen von der steuerlichen Behandlung aber keinen weiteren der Vorteile der Letztgenannten. Für eine effiziente Hinterbliebenenversorgung sind die meisten dieser Produkte sowieso ungeeignet.

Eine deutlich günstigere Alternative ist der Riester Fondssparplan, zum Beispiel die DWS Riester Rente Premium. Riester Fondssparpläne bieten im Gegensatz zur fondsgebundenen Lebensversicherung zunächst einmal eine vollständige Kapitalgarantie auf alle eingezahlten Beiträge und Zulagen, abzüglich der entstandenen Kosten. Des Weiteren fallen eben diese Kosten deutlich geringer aus, als bei der Fondspolice.

Vielleicht werden Sie an dieser Stelle einwenden, dass Sie gar nicht riestern dürfen / können oder eben auch auf Grund der nachgelagerten Besteuerung nicht möchten. Hierzu sei gesagt, man kann auch ungefördert riestern. Das heißt, wer keine Zulagen beantragt (bspw. weil nicht förderberechtigt) oder einen bestehenden Riester Vertrag überzahlt, erhält praktisch steuerlich gesehen eine Fondspolice. Es gelten die gleichen Steuerregeln wie bei der privaten Rentenversicherung oder eben der kapitalbildenden Lebensversicherung.

Ein effizienter Todesfallschutz lässt sich ergänzend deutlich günstiger und vor allem leistungsfähige umsetzen, in dem Sie zusätzlich eine günstige Risikolebensversicherung abschließen.

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